DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2024.02 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2193-5661 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-04-09 |
In der Praxis besteht dringender Klärungsbedarf mit Blick auf die Gestaltungsmöglichkeiten des Einzelnen hinsichtlich eines Wechsels von der PKV zur GKV und umgekehrt. Vor dem Hintergrund des Grundsatzes „Krankenversicherung für alle“ (hierzu unter II.) legt der Beitrag ausgehend von den im SGB V ausdrücklich angelegten Gestaltungsmöglichkeiten dar, auf welche Weise sich die Zugehörigkeit zum einen oder anderen System im Übrigen beeinflussen lässt (III.).
Die beiden Entscheidungen des SG Mainz vom 6.9.2023 und des SG Hannover vom 13.9.2023 bestätigen für Therapieallergene die Entscheidung des BSG vom 27.9.2005 zu den sog. Alt-Arzneimitteln. Nach dessen ständiger Rechtsprechung gilt, dass es an der krankenversicherungsrechtlichen Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit – § 2 Abs. 1 Satz 1, § 12 Abs. 1 SGB V – fehle, wenn das verwendete Mittel nach den Regelungen des Arzneimittelrechts einer Zulassung bedürfe und diese Zulassung nicht erteilt worden sei.
Dieser Beitrag stellt die Bedeutung von KI in der (teil-)stationären Versorgung sowie den Rechtsrahmen und ausgewählte Fragestellungen rund um die Entwicklung und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Einrichtungen der (teil-)stationären Versorgung dar. Im Anschluss an Teil 1 des Aufsatzes in Heft 1/2024 behandelt dieser 2. Teil europarechtliche Aspekte, einschließlich des europäischen AI Acts, und das Medizinprodukterecht.
Der Beitrag befasst sich im Anschluss an Teil 1 mit den sich aktuell in der gesundheitlichen Diskussion befindlichen Regulierungsvorschlägen zur Beschränkung der Gründungsbefugnis von Medizinischen Versorgungszentren durch zugelassene Krankenhäuser gemäß §§ 107, 108 SGB V. In diesem 2. Teil werden die Vorschläge der planungsbereichsbezogenen Versorgungshöchstgrenzen, der Streichung der Regelung über den Verzicht zu Gunsten der Anstellung in MVZ sowie der Möglichkeit der Konzeptbewerbung von MVZ erörtert.
BSG, Urteil vom 30. November 2023 – B 3 KR 2/23 R –
BSG, Urteil vom 19. Oktober 2023 – B 1 KR 22/22 R –
BSG, Urteil vom 30. November 2023 – B 3 P 4/23 R –
BSG, Urteil vom 30. November 2023 – B 3 P 5/22 R –
BSG, Urteil vom 25. Oktober 2023 – B 6 KA 26/22 R –
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